Wer unterstützt mich bei der Miete eines Pflegebettes und was muss für die Miete eines Pflegebettes unternommen werden?
Einführung
- Auf ein Pflegebett verzichtet man eigentlich am liebsten. Es gibt aber Situationen, in denen ein Pflegebett eine grosse Unterstützung für den Kunden und Betreuende darstellt.
- Der erste Teil dieses Blogs ist den Kostenträgern gewidmet, der zweite dem Ablauf, wenn der Bedarf nach einem Pflegebett entstanden ist.
Kostenträger
- Krankenkasse
- Voraussetzung ist eine (i) Zusatzversicherung mit Hilfsmitteln und eine (ärztliche Verordnung); Bsp von Zusatzversicherungen:
- Die Kostenbeteiligung der einzelnen Krankenkassen variieren stark.
- Aus der Grundversicherung werden keine Beiträge geleistet.
- IV
- Für Personen im Erwerbsalter (also bis 65)
- Voraussetzungen:
- langfristiger Bedarf (> 1 Jahr)
- Erhöhung/Verbesserung der Selbständigkeit zu Hause
- Beteiligt sich mit Fr. 2’500.- am Kauf eines Pflegebettes und übernimmt die Kosten für die Lieferung und Montage des Pflegebettes. Die IV zahl keine Miete für ein Pflegebett.
- Wird das Bett nicht mehr benötigt, geht es zurück an die IV.
- IV zahlt keine Beiträge für eine Matratze
- Ablauf:
- Anfrage bei der SAHB (Depot der IV) ob ein Hilfsmittel an Lager geführt wird. Ist das der Fall, liefert die SAHB das Pflegebett.
- Hat die SAHB kein Pflegebett an Lager, kann heimelig betten ein Pflegebett liefern.
- Offerte für ein Pflegebett wird dem Kunden zugestellt.
- Unterzeichnete Offerte und Arztzeugnis werden bei der SVA/IV zur Kostengutsprache eingereicht. Ein Entscheid wird idR innerhalb von 60 Tagen gefällt.
- Wird das Pflegebett nicht mehr benötigt, geht es zurück an die IV (SAHB).
- Kostet das Pflegebett mehr als Fr. 2’500.-: allenfalls übernimmt die Krankenkasse einen Beitrag. Ansonsten ist der Mehrpreis durch den Kunden zu bezahlen..
- Ergänzungsleistungen
- Für Personen im AHV-Alter
- idR wir die Miete und die Transportkosten übernommen
- Vereine / Stiftungen
- Finanzielle Unterstützung für ein Pflegebett kann durch Vereine /Stiftungen erfolgen – z.B.:
- Krebsliga diverser Kantone bieten teilweise eine finanzielle (und beratende) Unterstützung bei der Miete eines Pflegebettes.
- Pro Infirmis
- Stiftung Cerebral
- Finanzielle Unterstützung für ein Pflegebett kann durch Vereine /Stiftungen erfolgen – z.B.:
- Falls keine der oben erwähnten Unterstütze zum Tragen kommt, müssen die Aufwendungen durch den Kunden übernommen werden.
Wie bestelle ich ein Pflegebett?
- Die Miete eines Pflegebettes wird idR telefonisch abgewickelt. Teilweise erfolgt die Miete im Anschluss an eine Beratung im Showroom.
- Es werden die für die jeweilige Situation am besten geeignete Hilfsmittel evaluiert. Die Kosten werden angesprochen und die verschiedenen Kostenträger erwähnt.
- Die Frage nach dem Liefertermin wird erörtert. In der Regel benötigen 2-3 Arbeitstage für die Lieferung eines Pflegebettes. Je nach Auftragslage und geografischem Bedarf ist es möglich, dass die Lieferung schon am Folgetag erfolgt.
- Bei der Lieferung wird ein Lieferschein ausgefüllt, der als Vertrag zwischen dem Kunden und der heimelig betten AG gilt.
- Werden die Hilfsmittel nicht mehr benötigt, reicht ein Anruf als Kündigung aus. Der Rücktransport erfolgt wiederum innerhalb von 2-3 Arbeitstagen.
- Der ganze Prozess soll möglichst unkompliziert und einfach ausgestaltet sein.
Fazit
- Unsere Kunden kommen aus verschiedenen Gründen an einen Punkt, an dem ein Pflegebett notwendig wird. Unser Ziel ist es, den Kunden bestmöglich, unkompliziert und rasch zu unterstützen.
Schreiben Sie einen Kommentar